Ab dem 7. September 2019 gemäß dem Gesetz vom 19. Juli 2019. Für Änderungen bestimmter Gesetze im Zusammenhang mit der Umsetzung von Lösungen im Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste (Journal of Laws von 2019, Punkt 1590) gelten neue Regeln für die Erteilung und das Ausfüllen von Rezepten.
Papierrezepte
Das neue Gesetz führt keine Änderungen bei der Erfüllung von Papiervorschriften ein. Der Patient hat noch 30 Tage Zeit, um die verschriebenen Medikamente, Lebensmittel für spezielle Zwecke oder medizinische Geräte zu kaufen.
Die maximale Menge eines Arzneimittels, die von einem Arzt, Zahnarzt, medizinischen Assistenten oder leitenden medizinischen Assistenten für einen Patienten gleichzeitig verschrieben werden kann, beträgt Dosen für 360 Tage nach Verwendung des Produkts, berechnet auf der Grundlage der in der Verschreibung angegebenen Dosierungsmethode. Auf 1 Papierrezept darf die Menge des Arzneimittels die für die Verwendung für 120 Tage erforderliche Menge nicht überschreiten. Gleichzeitig kann der Arzt 12 Papierrezepte für den Patienten für aufeinanderfolgende Anwendungsperioden des Produkts ausschreiben - insgesamt bis zu 360 Tage. Bisher konnten solche Rezepte nur für 3 Monate ausgestellt werden.
E-Rezepte
Bei elektronischen Rezepten kann der Patient diese nach dem neuen Gesetz 365 Tage ab Ausstellungsdatum kaufen. Die Ausnahme bilden elektronische Rezepte für:
- Antibiotika - Fertigstellungstermin max. 7 Tage,
- Betäubungsmittel, psychotrope Substanzen und Zubereitungen, die diese Medikamente und Substanzen enthalten - Fertigstellungstermin max. 30 Tage.
Auf der elektronischen Verschreibung können die Krankenschwester und die Hebamme jeweils 180 Patienten eine maximale Menge des Arzneimittels für jeweils 180 Tage verschreiben - Dosen, die auf der Grundlage der in der Verschreibung angegebenen Dosierungsmethode berechnet werden.
Medikamente, die für das ganze Jahr verschrieben werden, können nicht sofort, sondern maximal 180 Tage lang eingenommen werden.
Weitere Informationen zu Rezepten,
Ausgabe und Umsetzung im Abschnitt: REZEPTE
Vorbereitet auf Basis von: Rynekzdrowia.pl