Vor einer Woche habe ich die Gesundheitsklinik gewechselt, aber ich würde gerne zur vorherigen Klinik zurückkehren. Was soll ich machen? Kann ich umschreiben?
Jede in der NFZ versicherte Person, die freien Zugang zu einem Hausarzt haben möchte, kann einen Hausarzt und damit auch eine Grundversorgungseinheit auswählen, indem sie eine entsprechende Erklärung in der Registrierung einer Gesundheitseinrichtung (z. B. einer Ambulanz) ausfüllt, in der der ausgewählte Arzt arbeitet.
Die Person, die die Wahl trifft, ist nicht verpflichtet, eine Erklärung für alle drei Leistungsbereiche bei demselben Dienstleister abzugeben. Er kann auf dem Gebiet, das ihn interessiert, eine Wahl treffen. Die Auswahl betrifft Personen, die Leistungen erbringen (d. H.Arzt, Krankenschwester, Hebamme) beim Gesundheitsdienstleister, der mit dem Nationalen Gesundheitsfonds eine Vereinbarung über die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen geschlossen hat, wie z. B.: Grundversorgung.
Gedruckte Formulare der vom Versicherten auszufüllenden Erklärung sollten in jeder medizinischen Einrichtung erhältlich sein. Der Patient hat jeweils das Recht, nur einen Arzt oder eine Krankenschwester zu wählen, die die medizinische Grundversorgung erbringt. Bei der Auswahl des POZ-Begünstigten gilt die Zoneneinteilung nicht. Dies bedeutet, dass der Patient keinen Arzt auswählen muss, z. B. in der Klinik, die dem Wohnort am nächsten liegt. Es besteht auch keine Verpflichtung, die ganze Familie beim selben Arzt anzumelden.
Rechtsgrundlage: Gesetz vom 27. August 2004 über aus öffentlichen Mitteln finanzierte Gesundheitsdienste (Originaltext: Journal of Laws von 2004, Nr. 210, Punkt 2135)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Besuch bei einem Anwalt nicht ersetzt.
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.