Hallo, bitte erklären Sie, wie Sie mit einer Person umgehen sollen, die während der Mykobakterienperiode an Tuberkulose leidet. Die Person entkommt wiederholt aus dem Krankenhaus, erhält eine Entscheidung zur Anordnung der Behandlung und lehnt die Behandlung ab. Wer und wie sollte einen kranken Tuberkulose-Patienten ins Krankenhaus bringen? Wie kann der Transport einer solchen kranken Person sichergestellt werden? Wenn es keinen Hausarzt gibt, wer soll die Notaufnahme für den Transport des Patienten ins Krankenhaus bestellen? Bitte antworte. Vorabend
Im Falle des Verdachts oder der Diagnose einer Infektionskrankheit oder der Ansteckung mit einer Infektionskrankheit kann der Sanitätsinspektor des staatlichen Bezirks den Verdächtigen oder die Person, bei der eine Infektion diagnostiziert wurde oder die an einer Infektionskrankheit erkrankt ist, zur obligatorischen Behandlung auffordern.
Solche Entscheidungen sind sofort vollstreckbar.
Eine Person, die sich keinen Hygienemaßnahmen, Quarantäne oder Isolation unterzieht und bei der der Verdacht oder die Diagnose einer Tuberkulose besteht, die eine direkte Gefahr für die Gesundheit oder das Leben anderer Menschen darstellt, kann einer direkten Zwangsmaßnahme unterliegen, die darin besteht, Medikamente zu halten, zu immobilisieren oder gewaltsam zu verabreichen.
Ein Arzt entscheidet, ob er direkten Zwang anwendet oder abbricht. Jede Anwendung eines Maßes für direkten Zwang wird in den medizinischen Unterlagen festgehalten. Der Arzt kann die Polizei, den Grenzschutz oder die Militärpolizei um Hilfe bei der Anwendung einer Maßnahme des direkten Zwangs bitten.
Vor der Anwendung einer direkten Zwangsmaßnahme wird der Patient darüber informiert, und diese Tatsache wird in den medizinischen Unterlagen vermerkt. Wenn man eine direkte Zwangsmaßnahme wählt, sollte man die am wenigsten belastende Maßnahme für diese Person wählen, und wenn man eine direkte Zwangsmaßnahme anwendet, sollte man besondere Vorsicht walten lassen und auf das Wohl dieser Person achten.
Direkter Zwang, der aus einer Immobilisierung besteht, darf nicht länger als 4 Stunden angewendet werden. Falls erforderlich, kann die Anwendung dieses Zwangs um weitere 6 Stunden verlängert werden, insgesamt jedoch nicht länger als 24 Stunden.
Rechtsgrundlage: Gesetz vom 5. Dezember 2008 zur Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionen und Infektionskrankheiten beim Menschen (Journal of Laws von 2008, Nr. 234, Punkt 1570, in der jeweils gültigen Fassung)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.