DAS AMT FüR WETTBEWERB UND VERBRAUCHERSCHUTZ (UOKIK) LEITET EIN VERFAHREN ZUR WERBUNG FüR NAHRUNGSERGäNZUNGSMITTEL EIN. DAS GESUNDHEITSMINISTERIUM HAT ÄNDERUNGEN DER VORSCHRIFTEN ANGEKüNDIGT
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Das Amt für Wettbewerb und Verbraucherschutz (UOKiK) leitet ein Verfahren zur Werbung für Nahrungsergänzungsmittel ein. Das Gesundheitsministerium hat Änderungen der Vorschriften angekündigt



Tipp Der Redaktion
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Einige Tage, nachdem der Oberste Rechnungshof einen kritischen Bericht über Nahrungsergänzungsmittel in Polen angekündigt hatte, äußerte UOKiK auch Zweifel daran, wie diese beworben werden sollten. Infolgedessen wurde ein Verfahren gegen mehrere Hersteller eingeleitet. Anzeigen