Ich arbeite an einem Mandatsvertrag und soll am 7. März in ein Sanatorium gehen. Meine Frage: Zahlt mir der Arbeitgeber zu diesem Zeitpunkt die Versicherungsprämie? Während dieser Zeit werde ich arbeitslos und ohne Einkommen sein.
Es lohnt sich, sich in dieser Angelegenheit direkt an die ZUS-Niederlassung zu wenden. Für ZUS kann es wichtig sein, die Umstände des Mandatsvertrags und seine plötzliche Kündigung zu erläutern. Wird der Mandatsvertrag nur für die Dauer des Aufenthalts im Sanatorium unterbrochen, so kann ein solcher Vertrag Gegenstand einer Prüfung durch die Einrichtung werden. Wenn der Auftraggeber den Mandatsvertrag natürlich gekündigt hat, zahlt er keine Beiträge für den Auftragnehmer, und die Tatsache, dass er im Sanatorium bleibt, spielt keine Rolle.
Rechtsgrundlage: Das Gesetz über das Bürgerliche Gesetzbuch (Journal of Laws von 2014, Punkt 121, in der geänderten Fassung)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław Gogojewicz
Unabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.