DER FüR MENSCHENRECHTE ZUSTäNDIGE KOMMISSAR DES EUROPARATES FORDERT DIE VOLLSTRECKUNG DER URTEILE DES EGMR
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Der für Menschenrechte zuständige Kommissar des Europarates fordert die Vollstreckung der Urteile des EGMR



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Am 11. Februar sandte der Menschenrechtskommissar des Europarates eine Reihe von Empfehlungen an das Ministerkomitee des Europarates bezüglich des Versäumnisses Polens, drei Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen Polen umzusetzen. Polen ist seit über einem Jahrzehnt seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen