Ich bin ein pensionierter Lehrer. Ich habe das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt. Ich werde während des Schuljahres ein Sanatorium bekommen. Ich habe keinen Urlaub, ich kann keinen Krankenurlaub nehmen. Kann ich auf L4 ins Sanatorium gehen? Ich sprach mit dem Nationalen Gesundheitsfonds, der mich an ZUS verwies. Ich wurde bei ZUS darüber informiert, dass es die Kompetenz des Arztes war, der den Antrag an das Sanatorium stellte. Das Sanatorium dauert 21 Tage und die Zulage wird vom Arbeitsplatz und nicht von der Sozialversicherungsanstalt übernommen. ZUS zahlt Krankengeld über 30 Tage.
Diese Frage wirft große Unklarheiten auf, da der Nationale Gesundheitsfonds zu diesem Thema noch keine einheitliche Position abgegeben hat.
Meiner Meinung nach kann ein Aufenthalt in einem Sanatorium im Rahmen eines Urlaubs oder eines Krankheitsurlaubs erfolgen. Im ersten Fall wird die Anwesenheit im Sanatorium nicht als Krankheitszeit angesehen. Diese Frist wird als Arbeitnehmerurlaub verbucht. In Ihrem Fall wird es also unmöglich sein. Die Spa-Behandlung für Erwachsene dauert 21 Tage. Die Behandlung ist kostenlos. Sie tragen nur die Kosten für die Reise in die Kurstadt und zurück zum Wohnort, die Kosten für die lokale Steuer und die Teilzahlung von Verpflegung und Unterkunft je nach Zimmerstandard.
Bitte beachten Sie auch, dass gemäß der Verordnung des Gesundheitsministers vom 7. Juli 2011 über die Überweisung zur Spa-Behandlung oder Spa-Rehabilitation (Journal of Laws 11.142.835) die Überweisung zusammen mit den aktuellen Testergebnissen und einer Informationskarte zur Krankenhausbehandlung, falls Die Spa-Behandlung ist eine Fortsetzung der Krankenhausbehandlung und wird alle 18 Monate ab dem Datum ihrer Ausstellung überprüft. Um die AGB zu überprüfen, sendet die NFZ eine Überweisung an den Dienstanbieter, der sie ausgestellt hat. Wenn die Überweisung positiv verifiziert ist, sendet der Dienstanbieter die Überweisung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt an die NHF-Niederlassung. Eine Überweisung kann auch von dem direkt betroffenen Begünstigten gesendet werden. Durch die Überprüfung der Überweisung wird die Warteschlange auf der Warteliste nicht geändert.
Rechtsgrundlage: Gesetz vom 27. August 2004 über aus öffentlichen Mitteln finanzierte Gesundheitsdienste (Journal of Laws von 2008, Nr. 164, Punkt 1027, in der jeweils gültigen Fassung).
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.