Ist es möglich, eine (spezialisierte) Zahnprothese vom Nationalen Gesundheitsfonds für eine Person mit medikamentenresistenter Epilepsie (medizinisch dokumentiert) erstatten zu lassen? Wenn ja, was ist zu tun?
Jeder Gesundheitsfall, einschließlich Epilepsie, sollte vom Nationalen Gesundheitsfonds individuell behandelt werden, und es sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen oder Vorschriften, die die Praxis der Bereitstellung von Fachberatung und medizinischer Hilfe bestimmen.
Aus diesem Grund kann sich ein an arzneimittelresistenter Epilepsie leidender Patient, der eine Erstattung einer Zahnprothese beantragt, an einen Zahnarzt wenden, der mit dem Nationalen Gesundheitsfonds einen Vertrag über die Erbringung zahnärztlicher Leistungen unterzeichnet hat, einschließlich: 1) Ergänzung fehlender Zähne mit 1 Mal in 5 Jahren beibehalten, im Bereich von 5-8 fehlenden Zähnen in 1 Zahnbogen (die Einschränkung gilt nicht für Personen nach chirurgischer Tumorentfernung); 2) Versorgen des zahnlosen Kiefers mit einer vollständigen Prothese im Unterkiefer / Oberkiefer, wobei alle 5 Jahre ein funktioneller Abdruck auf einem einzelnen Tablett vorgenommen wird (die Einschränkung gilt nicht für Personen nach chirurgischer Entfernung von Tumoren); 3) Versorgen des zahnlosen Kiefers mit vollständigem Zahnersatz im Unterkiefer, einschließlich einmal alle 5 Jahre einen funktionellen Abdruck auf einem einzelnen Tablett (die Einschränkung gilt nicht für Personen nach chirurgischer Entfernung von Tumoren). Der Zahnersatz kann alle 5 Jahre gewechselt werden.
Rechtsgrundlage: Verordnung des Gesundheitsministers über garantierte Leistungen im Bereich der Zahnbehandlung (Journal of Laws von 2009, Nr. 140, Punkt 1144, in der jeweils gültigen Fassung)
Wenn der Patient nachweist, dass er bei dieser Art von Krankheit häufiger Zahnersatz ersetzen muss, sollte er sich direkt an den Nationalen Gesundheitsfonds wenden und eine Rückerstattung beantragen. Auf der Website www.nfz.gov.pl finden Sie alle erforderlichen Daten, einschließlich Telefonnummern und Zweigstellen des Nationalen Gesundheitsfonds im ganzen Land, auf denen Sie den Fall melden und präsentieren können.
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.