Ich habe eine Überweisung zur Sanatoriumsbehandlung. Wird in diesem Zusammenhang die Betriebszugehörigkeit berechnet? Was ist mit Mitarbeiterurlaub? Wird meine Abwesenheit als Krankheit behandelt?
Ein Aufenthalt in einem Sanatorium kann im Rahmen eines Urlaubs oder im Rahmen eines Krankenstands erfolgen. Im ersten Fall wird die Anwesenheit im Sanatorium nicht als Krankheitszeit angesehen. Diese Frist wird als Arbeitnehmerurlaub verbucht. Der Aufenthalt im Spa-Krankenhaus dauert 21 Tage und ist kostenlos. Die arbeitende Person wird während dieser Zeit krankgeschrieben. Der Aufenthalt im Spa-Sanatorium dauert ebenfalls 21 Tage und ist teilweise zahlbar. Eine arbeitende Person führt es im Rahmen eines Urlaubs durch. Der Aufenthalt im Spa-Krankenhaus während der Spa-Rehabilitation dauert 28 Tage, ist kostenlos und findet im Rahmen eines Krankenstands statt. Andererseits dauert ein Aufenthalt in einem Spa-Sanatorium während der Spa-Rehabilitation 28 Tage, wird teilweise bezahlt und findet im Rahmen eines Urlaubs statt. Die ambulante Behandlung von Erwachsenen im Spa dauert 6 bis 18 Tage. Der Patient, der auf diese Art der Behandlung verwiesen wird, trägt die Kosten des Aufenthalts (er / sie stellt Unterkunft und Verpflegung selbst zur Verfügung), während der Nationale Gesundheitsfonds die Kosten der Verfahren trägt. Es ist wichtig zu wissen, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss für einen Aufenthalt in einem Sanatorium aus dem Sozialfonds erhalten kann, sofern er soziale Aktivitäten vorsieht. Während sich der Arbeitnehmer im Rahmen eines Kranken- oder Urlaubsurlaubs im Sanatorium befindet, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag mit ihm nicht kündigen, und das Sanatorium wird auf die Dienstzeit angerechnet. Krankheitsurlaub in einem Sanatorium wird immer als Krankheit behandelt, bei der der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers nicht kündigen kann. Ein solches Recht wird ihm erst nach Ablauf der Frist gewährt, die ihn zur fristlosen Kündigung des Arbeitsvertrags berechtigt. Rechtsgrundlage: das Gesetz über das Arbeitsgesetzbuch (Journal of Laws von 1998 Nr. 21, Punkt 94 in der jeweils gültigen Fassung) des Gesetzes vom 27. August 2004.über aus öffentlichen Mitteln finanzierte Gesundheitsdienstleistungen (Journal of Laws von 2008, Nr. 164, Punkt 1027, in der geänderten Fassung),
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.