Ich habe kürzlich gelesen, dass jemand, der für einen bestimmten Zeitraum nicht versichert war, um sich freiwillig zu versichern, eine zusätzliche Gebühr zahlen muss - eine Strafe für die mangelnde Kontinuität der Krankenversicherung. Gilt die gleiche Regel, wenn der Arbeitgeber beginnt, Krankenversicherungsbeiträge für mich zu zahlen (im Rahmen eines Arbeitsvertrags oder eines Mandats)? Muss ich dann auch eine solche Strafe zahlen? Ich frage, weil ich seit meinem Abschluss unter einem bestimmten Arbeitsvertrag arbeite, d. H. Seit 3 Jahren (und natürlich habe ich seitdem keine Krankenversicherung mehr), und ich werde schließlich einen Arbeitsvertrag unterschreiben.
Meiner Meinung nach gibt es keinen Grund, warum ein Arbeitgeber, der eine Person im Rahmen eines Arbeitsvertrags anstellt, eine zusätzliche Gebühr zahlen muss, weil er von der Krankenversicherung ausgeschlossen wurde. Es ist jedoch am besten, sich bezüglich der Auslegung der Vorschriften an den Nationalen Gesundheitsfonds zu wenden.
Eine Person, die nicht krankenversichert ist, kann sich auf der Grundlage eines schriftlichen Antrags beim Fonds freiwillig versichern. Um eine Vereinbarung über die freiwillige Krankenversicherung zu unterzeichnen, sollte sich eine Person, die die Bedingungen für die Deckung durch diese Versicherung erfüllt, bei der Woiwodschaftsabteilung des Nationalen Krankenversicherungsfonds melden. Zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf freiwillige Krankenversicherung wird der Zeitraum gezählt, der ab dem Datum des Ablaufs des vorherigen Versicherungsanspruchs vergangen ist.
Wenn die Pause länger als 3 Monate dauert, hängt der Vertragsschluss von der Zahlung einer zusätzlichen Gebühr auf das Konto des Nationalen Gesundheitsfonds ab. Die Höhe dieser Gebühr hängt von dem Zeitraum ab, in dem die freiwillig versicherte Person nicht krankenversichert war, und beträgt: von 3 Monaten bis zu einem Jahr - 20% des Einkommens, das als Grundlage für die Festsetzung der Prämie herangezogen wurde - im zweiten Quartal 2014 - 779,39 PLN; ein bis zwei Jahre - 50% des als Grundlage für den Beitrag akzeptierten Einkommens - im zweiten Quartal 2014 - 1.948,49 PLN; 2 bis 5 Jahre - 100% des als Grundlage für die Beitragsermittlung angenommenen Einkommens - im zweiten Quartal 2014 - 3.896,97 PLN; 5 bis 10 Jahre - 150% des Einkommens als Grundlage für den Beitrag - im zweiten Quartal 2014 - 5.845,46 PLN; über 10 Jahre - 200% des als Grundlage für den Beitrag akzeptierten Einkommens - im ersten Quartal 2014 - 7.793,94 PLN.
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.